Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben zum 31. Dezember 2006 das bargeldlose Bezahlverfahren PoZ eingestellt.
Die deutsche Kreditwirtschaft reagiert hiermit auf die geringe und rückläufige Nachfrage des Handels nach dem PoZ-Verfahren. Das Angebot der Kreditwirtschaft wird sich künftig auf die sicheren Bezahlverfahren electronic cash und GeldKarte konzentrieren.
Beim PoZ-Verfahren bezahlten Kunden mit der Debitkarte (ec- und Bankkundenkarten) in Kombination mit der Unterschrift. Im Hintergrund erfolgte während des Bezahlvorganges eine Abfrage, ob die Karte als gesperrt gemeldet ist. War dies nicht der Fall, wurde eine Lastschrift erstellt. Mit seiner Unterschrift erteilte der Kunde eine Einzugsermächtigung von seinem Girokonto.
Mit der Einstellung des PoZ-Verfahrens erreicht die Kreditwirtschaft eine klare Positionierung der Bezahlverfahren auf Basis der Debitkarte. Dem Bezahlverfahren des Handels steht dann das in Sachverständigengutachten als sicher eingestufte electronic cash-Verfahren gegenüber.
Der ZKA liegt damit auf der gleichen Linie mit der Forderung der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 2004, zur Verhinderung von Missbrauch im Handel nur noch PIN-gestützte Verfahren zu verwenden. Der ZKA weist darauf hin, dass die deutschen Banken und Sparkassen damit die ersten Anbieter einer einfachen und komfortablen Zahlungsmöglichkeit für den europäischen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payment Area – SEPA) sind.
Die Einstellung von PoZ wird keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der übrigen Systeme haben. Händler, die PoZ nutzten, konnten sich sowohl für das elektronische Lastschriftverfahren des Handels als auch für das sichere kreditwirtschaftliche Verfahren electronic cash entscheiden.